Antragsverfahren
Leistungssportförderung


Der Stadtsportbund Münster gewährt seinen Mitgliedsvereinen Zuschüsse zur Förderung des Leistungssports. Das „Konzept zur Förderung des Sports in Münster“ nach der Teilübertragung von Sportfördermitteln durch die Stadt Münster an den SSB Münster e.V. ist in dieser Richtlinie zur Förderung des Leistungssports festgeschrieben.

Grundsätzlich gilt folgendes:

  • Es werden nur Maßnahmen in den vom DOSB anerkannten Sportarten bezuschusst und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Institutionen fallen (z.B. Veranstalter, Fachverband, Stiftung Deutsche Sporthilfe, Sporthilfe NRW).
  • Es werden nur Mitgliedsvereine und Fachschaften des Stadtsportbundes Münster gefördert! Antragssteller und Förderungsempfänger ist der jeweilige Mitgliedsverein, er garantiert die richtliniengerechte Verwendung der Fördermittel.

Wer ist förderungswürdig?

Als förderungswürdig im Sinn des Leistungssports gelten Einzelsportler und Mannschaften, die bei:

  • Westfälischen Meisterschaften (für Schüler und Jugend/Junioren)
  • NRW- / Westdeutschen Meisterschaften (für Schüler, Jugend/Junioren & Senioren)
  • Deutschen /Internationalen Deutschen Meisterschaften (für Schüler, Jugend/Junioren & Senioren)
  • Nationalen Pokalmeisterschaften (für Schüler, Junioren/Jugend & Senioren nur als Pflichtveranstaltung ab NRW-/ Westdeutscher Ebene)

starten oder in der / den höchsten Spielklasse(n) ihres Fachverbandes spielen.

Die Klassenbestimmung erfolgt nach fachverbandlichen Angaben wie folgt:

  • bei mindestens 8 Spielklassen: Förderung der 3 höchsten
    bei mindestens 5 – 7 Spielklassen: Förderung der 2 höchsten
    bei 4 und weniger als 4 Spielklassen: Förderung der höchsten

Gefördert werden nur die allgemeinen/offenen Meisterschaften.

Die genauen Förderbedingungen finden sich in der Richtlinie zur Förderung des Leistungssport, die am Fuß der Seite heruntergeladen werden kann.

Antragsverfahren

Abgabefrist für die Anträge auf Leitungssportförderung durch den SSB Münster ist jeweils der 15. Oktober. Es gelten folgende Mindestanforderungen:

  • Die Antragsformblätter sind für jede Sportart getrennt auszufüllen.
  • Der Antrag ist nur dann vollständig, wenn die gültige Leistungsklassenübersicht für die jeweilige Sportart beiliegt (ggf. separat für Damen, Herren, Jugendliche).
  • Für den Antrag sind alle von Januar bis zum Zeitpunkt der Antragstellung entstandenen Aufwendungen für den Leistungssport zu erfassen.
  • Kosten, die darüber hinaus noch bis zum Ende des Jahres entstehen können, sind gewissenhaft zu schätzen und ebenfalls einzusetzen.
  • Jedes Kostenblatt ist von mindestens 2 Vereinsmitgliedern/-funktionären zu unterschreiben.
  • Das Antragsvorblatt muss rechtverbindlich nach BGB unterschrieben sein.
  • Dem Antrag sind keine Originalrechnungen-/quittungen beizulegen.

Was wird gefördert?

Folgende Kosten werden bei der Bezuschussung berücksichtigt:

  • Fahrtkosten von Einzelsportlern / Mannschaften bei Teilnahme an den förderungswürdigen Meisterschaften.
  • Fahrkosten für Einzelsportler zu notwendigen Qualifikationswettkämpfen, wenn dadurch die Teilnahme an Meisterschaften erreicht wird.

Fahrtkosten werden in Form einer Kilometerpauschale berechnet. Es wird ein Kilometersatz von 0,30 € pro Kilometer zu Grunde gelegt. Wird notwendigerweise ein Geräteanhänger mitgeführt, erhöht sich der Kilometersatz um 0,10 € pro Kilometer. Für Klein- und Minibusse wird bei entsprechender Mitfahrerzahl die Pauschale mit 0,60 € pro Kilometer angesetzt. Bei Fahrten mit der Deutschen Bahn-AG können die Fahrtkosten der 2. Klasse angesetzt werden.

Fahrten für notwendiges Auswärtstraining können nur im schriftlich begründeten Ausnahmefall geltend gemacht werden, wenn das Training auf Grund fehlender Gegebenheiten in Münster nicht möglich ist.

Fener werden folgende sonstige Kosten bei der Förderung berücksichtigt:

  • Start- und Nenngelder, die zur Erlangung der Spiel-/Startberechtigung für Wettbewerbe der Einzelsportler und Mannschaften führen.
  • Schiedsrichterkosten bei Heimwettkämpfen, die förderwürdig sind.
  • Verpflegungskosten für Auswärtswettkämpfe bzw. -spieltage von bis zu 20,00 Euro pro Auswärtsspiel- bzw. -wettkampftag und Sportler.
  • Übernachtungskosten bei mehrtägigen Auswärtswettkämpfen. Der Höchstsatz für die Förderung von Übernachtungskosten beträgt 20,00 Euro pro Übernachtung und Teilnehmer.

Der Zuschuss beläuft sich auf maximal 50 % der nachgewiesenen Fahrtkosten und maximal 30% der nachgewiesenen sonstigen Kosten.

Die genauen Förderbedingungen finden sich in der Richtlinie zur Förderung des Leistungssport, die am Fuß der Seite heruntergeladen werden kann.

Belegprüfung

Der Arbeitskreis Leistungssport entscheidet in der jeweiligen Sitzung, bei welchen Vereinen die Belege zur Leistungssportförderung geprüft werden und wird sich bei diesen Vereinen rechtzeitig zwecks Terminabstimmung melden.

Dokumente und Formulare

Die Frist für die Beantragung der Leistungssportförderung 2023 ist abgelaufen.

Die Unterlagen für das Jahr 2024 stellen wir hier ab Februar zum Download zur Verfügung.

Die Richtlinie zur Förderung des Leistungssport kann hier heruntergeladen werden:

Ansprechpartner

Roland Wischermann
stellv. Vorsitzender Finanzen
roland.wischermann@ssb.ms