Förderprogramme
des SSB, LSB NRW
und der Stadt Münster


Förderung durch den SSB

Der Stadtsportbund und die Sportjugend Münster fördern Vereine über die Grundförderung, Leistungssportförderung, Anmeldeförderung, diverse Projektförderungen und Aktivitätsförderung. Die finanziellen Mittel stammen dabei aus Zuschüssen des LSB NRW und von der Stadt Münster im Rahmen der Teilübertragung von Sportfördermitteln.

Grundförderung des SSB

Der Stadtsportbund Münster schüttet an seine Mitgliedsvereine alljährlich die sogenannte Grundförderung aus. Eine Förderung erhalten all die Vereine, die eine Jugendquote von mindestens 20 Prozent erfüllen. Mit anderen Worten: Mindestens 20 Prozent aller Mitglieder sind 18 Jahre oder jünger.

Für die Verteilung dieser Mittel kommt folgende Punktetabelle zur Anwendung:

  • 1 Punkt für jedes erwachsene Mitglied
  • 3 Punkte für jedes jugendliche Mitglied
  • 100 Punkte für das Sportangebot jeder Sparte
  • 400 Punkte für die vereinseigene Sportanlage (je Anlage)
  • 200 Punkte für die angemietete Sportanlage (je Anlage)
  • 100 Punkte für die Übernahme einer kommunalen Sportanlage (je Anlage)

Eine Auszahlung von Zuschüssen an Vereine, die nach dem o. a. Punktesystem weniger als 200 Punkte erreichen, erfolgt nicht.

Gemäß Mitgliederbeschluss werden der Mitgliedsbeitrag und die Grundförderung saldiert, die Auszahlung der verbleibenden Grundförderung erfolgt vor den Sommerferien.

Leistungssportförderung

Der Stadtsportbund Münster gewährt seinen Mitgliedsvereinen Zuschüsse zur Förderung des Leistungssports. Das „Konzept zur Förderung des Sports in Münster“ nach der Teilübertragung von Sportfördermitteln durch die Stadt Münster an den SSB Münster e.V. ist in der Richtlinie zur Förderung des Leistungssports festgeschrieben.

Grundsätzlich gilt folgendes:

Es werden nur Maßnahmen in den vom DOSB anerkannten Sportarten bezuschusst und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Institutionen fallen (z.B. Veranstalter, Fachverband, Stiftung Deutsche Sporthilfe, Sporthilfe NRW).

Es werden nur Mitgliedsvereine und Fachschaften des Stadtsportbundes Münster gefördert! Antragssteller und Förderungsempfänger ist der jeweilige Mitgliedsverein, er garantiert die richtliniengerechte Verwendung der Fördermittel.

Informationen zum Antragverfahren der Leistungssportförderung

Die Richtlinie zur Förderung des Leistungssport kann hier heruntergeladen werden:

 

 

Ansprechpartner:

Roland Wischermann
stellv. Vorsitzender Finanzen
r.wischermann@ssb.ms

Anmeldeförderung der Sportjugend

Um die Anmeldeförderung beantragen zu können müssen mindestens 20% der Mitglieder in dem beantragenden Verein unter 18 Jahren alt sein.

Die Anmeldeförderung errechnet sich für jeden beantragenden Verein aus dem gesamten Antragsvolumen, wobei der Quotient aus den Mitgliedern der Sportvereine bis 18 Jahre und dem zur Verfügung stehenden Budget gebildet wird und mit der Anzahl der Jugendlichen multipiziert wird.

www.sportjugend-ms.de

Projektförderung der Sportjugend

Gefördert werden nur „außersportliche Maßnahmen/Aktivitäten“ wie beispielsweise Aktionstage, Weihnachtsfeiern, Besuche im Kino, Zoo, Theater, Kletter-, oder Bowlinghalle, Besichtigungen, Spiel-, Bastel-, Tanz-,/Disconachmittage, Feten, Grillen, Umweltaktionen oder Kurzfreizeiten.

Jede Veranstaltung wird mit maximal 400 Euro bzw. maximal 25% der Gesamtkosten gefördert. Bezuschusst werden höchstens 50% der verbliebenen Restkosten nach Abzug aller anderen Zuschusse, sowie der Eigenleistung der Teilnehmer.

www.sportjugend-ms.de

Aktivitätsförderung der Sportjugend

Die Aktivitätsförderung erhalten die Jugendabteilungen der Sportvereine, die mindestens vier außersportliche Maßnahmen pro Jahr durchgeführt haben, die von der Sportjugend Münster bezuschusst worden sind. Als Erhebungszeitraum gilt jeweils der 01. Januar bis 31. Dezember eines Jahres.

Eine Beantragung ist nicht nötig. Sofern die Fördervorgaben erfüllt sind, erfolgt die Förderung automatisch.

Die Höhe der Aktivitätsförderung ergibt sich aus dem Quotienten der berechtigten Sportvereine und dem zur Verfügung stehenden Budget.

www.sportjugend-ms.de

Förderung durch die Stadt Münster

Die Stadt Münster unterstützt die Mitgliedsvereine des SSB auf vielfältige Art und Weise. Neben der klassischen finanziellen Förderung sind hier insbesonder die kostenlose Nutzung der kommunlaen Sportanlagen und Bäder, die Vereinbarungen mit Sportvereinen zum Bau und Betrieb kommunaler Sportstätten als auch die Unterstützung bei der Durchführung von Wettkämpfen und Veranstaltungen zu nennen.

Baukostenzuschuss

Mitgliedsvereine des SSB Münster können, soweit sie die Förderrichtlinie der Stadt Münster erfüllen, einen Zuschuss in Höhe von 50% (in Sonderfällen sogar darüber hinaus) der Baukosten bei Errichtung vereinseigener Anlagen von der Stadt erhalten. Der Sportausschuss entscheidet dabei über die Zuschüsse im Rahmen der Haushaltsmittel.

www.stadt-muenster.de/sportamt

Miet- und Betriebskostenzuschuss

Die Stadt Münster unterstützt die Mitgliedsvereine des SSB Münster, soweit sie die kommunale Förderrichtlinie erfüllen, jährlich mit einem Zuschuss zu den Miet- und Betriebskosten vereinseigener Anlagen und auch von der Kommune überlassener Sportanlagen.

www.stadt-muenster.de/sportamt

Förderung des LSB NRW

Der Landessportbund NRW fördert insbesondere seine Mitgliedsorganisationen – die Stadt- und Kreissportbünde und Sportverbände – aber auch die NRW-Vereine, Schulen und andere Anspruchsberechtigte mit finanziellen Zuschüssen, um den organisierten Sport in NRW zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen, was ohne finanzielle Sicherheit nicht zu bewerkstelligen ist.

Förderprogramm 1000x1000

Mit dem Förderprogramm „1000 x 1000“ stehen auch in diesem Jahr wieder Mittel zur Anerkennung für Sportvereine zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2023 durchgeführt wurden und werden und sich einem von insgesamtacht Förderschwerpunkten zuordnen lassen.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.  Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30. Mai 2023 möglich.

Sollten die Landesmittel vor Ende der Antragsfrist ausgeschöpft sein, schließt das Förderportal vorzeitig.

Sonderurlaub für ehrenamtlich in der Jugendhilfe Tätige

Arbeitnehmer*innen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, können für die leitende und helfende Tätigkeit, die in Jugendferienlagern, bei Jugendreisen, Jugendwanderungen, Jugendfreizeit- und Jugendsportveranstaltungen, internationalen Jugendbegegnungen, ausgeübt wird, nach dem Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 8 Arbeitstage pro Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

Der Verdienstausfall, der durch die unbezahlte Freistellung entsteht, kann mit Landesjugendplanmittel -nach Antragstellung- ausgeglichen werden.

Förderung des Landes NRW

Extrazeit für Bewegung

Die Extrazeit für Bewegung wurde verlängert. Noch bis zum 5. August 2023 werden zusätzlich (außerschulische) BeSS-Angebote von Sportvereinen (und anderen Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe) für Schülerinnen und Schüler vom Land NRW gefördert. Die Angebote müssen bis zum 6. August 2023 (Ende der Sommerferien) stattgefunden haben. Gefördert werden Angebote bis maximal 500 Euro. Auch Bünde und Verbände können einen Antrag etwa für Ferienmaßnahmen stellen.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.
Sollten die Mittel vor Ende der Antragsfrist ausgeschöpft sein, schließt das Förderportal vorzeitig.

Förderung der Übungsarbeit

Auch in diesem Jahr stellt das Land Nordrhein-Westfalen wieder 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Einige Bünde bzw. Kommunen nutzen die errechneten Zuschusseinheiten ebenfalls für die kommunale Sportförderung. Bislang liegen erst 2.100 Anträge vor, dies entspricht lediglich 1/3 der vergangenen Jahre. Bitte nutzt Eure „Verteiler“ um die Vereine über die Förderung und die Antragsfrist zu informieren.

Denn nur die Anträge, die bis zum 31. Mai 2023 eingehen, können für die Landesförderung berücksichtigt werden. Anträge, die später eingehen, können höchstens im Falle einer Nachbewilligung berücksichtigt werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.

Übungsleiter*innen-Offensive

Eine Million Euro stellt das Land NRW für die Qualifizierung von Übungsleitungen zur Verfügung. Durch diese Förderung sollen neue ehrenamtliche Übungsleiter*innen und Trainer*innen gewonnen werden. Ein Fokus liegt auf der Ausbildung zu Schwimmlehrerassistenzen. Gefördert werden anfallende Ausbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Maßnahme. Antragsberechtigt sind Sportvereine und andere Sportanbieter, die für die Durchführung ihrer Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote auf qualifizierte Übungsleitungen angewiesen sind. Das bedeutet, dass auch Bünde oder Verbände einen Antrag stellen können, wenn eigene Sportangebote (etwa Schwimmkurse) durchgeführt werden. Eine Antragsstellung als „Anbieter einer Qualifizierungsmaßnahme“ ist nicht möglich.

Die Antragsstellung erfolgt per Mail. Die Antragsunterlagen können hier heruntergeladen werden.

Sollten die Mittel vor Ende der Antragsfrist ausgeschöpft sein, schließt das Förderportal vorzeitig.

Soforthilfe Sport NRW 2023: Krisenhilfe Energie

55,2 Millionen Euro gewährt das Land NRW Billigkeitsleistungen, um die krisenbedingten Mehrkosten für Energie abzumildern. Der Billigkeitszeitraum reicht vom 1. April 2022 bis zum 31. März 2023. Es kann eine Billigkeitsleistung bis max. 200.000 Euro beantragen werden. Derzeit findet eine Klärung mit der Staatskanzlei bezüglich einer Verlängerung statt.

Auch Bünde und Verbände können einen Antrag über das Förderportal stellen!

Fortlaufend eröffnen sich für unsere Mitgliedsvereine Möglichkeiten, über die Grundförderung und die Leisstungssportförderung hinaus, weitere Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Darüber informieren wir Sie regelmäßig via SSB-Info, per Post und per SSB-Newsletter, wie beispielsweise über das Landesprogramm “1.000 x 1.000”.