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Sport & UmweltAllgemein Das Thema "Sport und Umwelt" nimmt in der heutigen Zeit einen festen Platz in der Umweltdiskussion ein: Inwiefern werden SportlerInnen durch Umweltbelastungen beeinträchtigt? Welche Umweltbelastungen stellen Sportarten selber dar? Wo liegen Grenzen der Belastbarkeit durch Anlagen und Aktivitäten des Sports? Welche Lösungsmöglichkeiten bieten sich? Was können Sportvereine tun?
Umweltbelastung Ein Spannungsverhältnis zwischen Sport und Umwelt entsteht dort, wo Land dicht besiedelt ist. Sporttreibende, wie auch andere BürgerInnen, sind von Umweltbelastungen betroffen, die Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigen. Deshalb liegt es im Interesse von Sport und Umweltschutz, eine intakte Umwelt als Grundbedingung des Sporttreibens zu sichern und zu erhalten.
Auf der anderen Seite führt die Expansion sportlicher Tätigkeiten - bedingt durch mehr individuelle arbeitsfreie Zeit und das wachsende Bewusstsein für Gesundheit - zu einer höheren Nutzung ökologisch wertvoller Landschaftsräume und damit zu einer räumlich begrenzten Belastung der Natur. Zudem entwickelten sich neue Sportarten, insbesondere viele Trendsportarten, die außerhalb des organisierten Sports betrieben werden. Viele SportlerInnen zieht es dabei in die freien Räume, die aber gleichzeitig oftmals schützenswerte Gebiete im Sinne des Naturschutzes sein können. Die Lebensumwelt in vielen Städten mit einer oftmals naturfernen Landschaft verstärken das Bedürfnis der Menschen, naturnahe Räume aufzusuchen.
Ziel ist es, dann, wenn Natur und Landschaft für Erholung und Sport genutzt wird, einen Ausgleich zwischen den Belangen des Sports und denen des Natur-, Landschafts- und Gewässerschutzes zu schaffen. Der Schutz der persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten auch in der Freizeit ist - nicht zuletzt wegen der Staatzielbestimmung "Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern" in der NRW-Verfassung - Aufgabe des Staates und der Kommunen ebenso wie die Sicherung und Entwicklung der Grundsätze des Umweltschutzes und der Schutz der natürlichen Grundlagen.
Einschränkung der natürlichen Sportstätten Jedoch stellen Natur und Landschaft für Sportarten wie Klettern, Rudern, Skifahren, Reiten die Sportstätte dar, denn diese Natursportarten sind auf bestimmte landschaftliche Gegebenheiten angewiesen. In Konfliktsituationen mit dem Naturschutz müssen hier Lösungen gefunden werden, die auch die sportlichen Interessen wahren. Einschränkungen müssen von den sporttreibenden Menschen dort hingenommen werden, wo durch die sportliche Nutzung die natürlichen Lebensgrundlagen beeinträchtigt werden.
Der organisierte Sport ist bestrebt, durch Selbstbeschränkungskonzepte, Erarbeitung und Beachtung von Verhaltensregeln (z. B. goldenen Regeln für den Wassersport) entsprechende Aus- und Fortbildung der ÜbungsleiterInnen eine umweltverträgliche Sportausübung in Natur und Landschaft zu gewährleisten. In der Praxis zeigt sich jedoch sehr deutlich, dass die Sportorganisationen kaum Möglichkeiten haben, auf nichtorganisierte SportlerInnen oder auf Sporttreibende, die u. a. kommerzielle Sportangebote wahrnehmen im Sinne von Beschränkungen einzuwirken.
Sportstätten in bebauten Gebieten Weiterhin werden aber auch die Flächen für traditionelle Sportarten in den bebauten Gebieten auf Grund von Autoverkehr, Verboten von Sport und Spiel, Lärm und Abgasen zunehmend knapper. Verschärfend treten Nutzungsbeschränkungen bestehender Sportanlagen hinzu, die aus dem Konflikt zwischen ruhesuchenden Nachbarn einerseits und den Sporttreibenden bzw. den Besuchern der Sportstätten andererseits herrühren. Vor allem Kinder, Jugendliche und ältere Menschen benötigen gerade im Wohnumfeld Sportgelegenheiten.
Ziel ist es daher, die Städte durch Einrichtungen für Bewegung, Sport und Spiel aufzuwerten. Ein verständnisvolles Miteinander durch einen dauerhaften Interessenausgleich zwischen Betreibern und Nutzern der Anlagen sowie den benachbarten Anwohnern andererseits soll erreicht werden. Durch kommunale Bauleitplanung dürfen bestehende Sportanlagen z. B. wegen heranrückender Wohnbebauung nicht in ihrer Nutzung gefährdet werden. Um Konflikte von vornherein nicht entstehen zu lassen, sind ausreichende Abstände zwischen Sportanlage und Wohnbebauung einzuplanen.
Zu dem Thema "Sport und Umwelt" gibt es ausführliche Informationen beim LandesSportBund ("Positionspapier"). Im "Meyer & Meyer Verlag" ist ein Handbuch zu diesem Thema erschienen. (ISBN-Nr.: 3 - 89124 - 387 - 1)
Positionspapier "Sport & Umwelt"
1. Ausgangslage
Allgemeine Darstellung des Spannungsfeldes
In einem dicht besiedelten Land wie Nordrhein-Westfalen stehen Sport und Umwelt in einem Spannungsverhältnis. Sporttreibende sind wie andere Bürgerinnen und Bürger auch von Umweltbelastungen betroffen, die Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigen. Deshalb liegt es im Interesse von Sport und Umweltschutz, die Belange beider dort in šbereinstimmung zu bringen, wo schädliche Umwelteinwirkungen und insbesondere Gesundheitsgefahren durch Luft- und Gewässerverunreinigungen die intakte Umwelt, Grundbedingung des Sporttreibens, gefährden.
Auf der anderen Seite führt die Expansion sportlicher Tätigkeiten, die nicht zuletzt durch mehr individuelle arbeitsfreie Zeit und das wachsende Bewußtsein für den gesundheitlichen Wert eines aktiven Sporttreibens ausgelöst wird, zu einer höheren Nutzung ökologisch wertvoller und damit häufig besonders attraktiver Landschaftsräume. Daraus ergeben sich möglicherweise räumlich begrenzte Belastungen von Natur und Umwelt.
Gleichzeitig werden Flächen für traditionelle Sportarten im Wohnumfeld zunehmend knapper. Verschärfend treten Nutzungsbeschränkungen bestehender Sportanlagen hinzu, die aus dem Konflikt zwischen ruhesuchenden Nachbarn einerseits und den Sporttreibenden und Besuchern dieser Sportstätten andererseits herrühren.
2. Sport in Natur und Landschaft
2.1. Die aktuelle Situation
Die Menschen wollen heute Erholung und Freizeit in der Natur erleben. Viele neue Sportarten in Natur und Landschaft entwickeln sich, insbesondere viele Trendsportarten. Vielfach vollzieht sich diese Entwicklung außerhalb des organisierten Sports. Sportlerinnen und Sportler zieht es - wie andere Erholungssuchende auch - in die freien Räume, die aber gleichzeitig oftmals schützenswerte Gebiete im Sinne des Naturschutzes (z.B. Naturschutzgebiete oder Teile davon) sein können. Denn der Reiz der Natursportarten liegt in der Auseinandersetzung mit Wind, Wasser, Eis, Schnee oder Fels. Die Lebensumwelt in vielen Städten und eine oftmals naturferne Landschaft, geprägt von Flurbereinigung, kanalisierten Flüssen oder Schadstoffbelastungen in Boden, Wasser, Luft verstärken das Bedürfnis der Menschen, naturnahe Räume aufzusuchen. In dem dicht besiedelten Land Nordrhein Westfalen gibt es solche Räume aber nur in begrenztem Umfang.
2.2. Das Ziel
Ziel ist es, dann wenn Natur und Landschaft für Erholung und Sport genutzt wird, einen Ausgleich zwischen den Belangen des Sports und denen des Natur-, Landschafts- und Gewässerschutzes zu schaffen. Der Schutz der persönlichen Entfaltungsmöglichkeiten auch in der Freizeit ist - nicht zuletzt wegen der Staatszielbestimmung "Sport ist durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern" in der NRW-Verfassung - Aufgabe des Staates und der Kommunen ebenso wie die Sicherung und Entwicklung der Grundsätze des Umweltschutzes und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.
Möglichkeiten für die Sportausübung in Natur und Landschaft müssen daher dort erhalten bleiben, wo sie mit dem Schutz von Natur und Landschaft vereinbar sind. Dies ist auch in Naturschutzgebieten dann der Fall, wenn der Schutzzweck des Gebietes auch bei sportlicher Nutzung noch erreicht werden kann.
2.3. Unsere Erwartungen und Forderungen
Natur und Landschaft stellen für die Natursportarten wie Klettern, Rudern, Skifahren, Reiten die "Sportstätte" dar, denn diese Sportarten sind auf bestimmte landschaftliche Gegebenheiten (z.B. Felsen, Wasserläufe, Seen, Hänge) angewiesen. In Konfliktsituationen mit dem Naturschutz müssen hier Lösungen gefunden werden, die auch die sportlichen Interessen wahren. Dies sind in jedem Fall Einzelfallösungen, denn in jedem Einzelfall ist abzuwägen, ob und welche sportlichen Aktivitäten mit dem Schutzzweck eines Gebietes zu vereinbaren sind. In Fällen quantitativer šbernutzung fordert der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen differenzierte Nutzungsregelungen, die auch eine Unterscheidung von Vereinsaktivitäten und denen kommerzieller Anbieter erlauben. Grundsätzliche Lösungen können den Konflikten nicht gerecht werden und werden abgelehnt. Grundsätzlich ist jedoch in jedem Fall die Beteiligung des Sports bei der Unterschutzstellung von Gebieten und den sich daraus ergebenden Nutzungsregelungen entsprechend den von der NRW-Landesregierung getroffenen rechtlichen Regelungen (wie bei "Trägern öffentlicher Belange") zu gewährleisten.
Für das Sporttreiben in Natur und Landschaft sind Erschließung, Gestaltung, Erhaltung, Rückgewinnung und Sicherung geeigneter Landschaftsteile notwendig. Der Landschaftsplan ist für vorgenannte Maßnahmen das geeignete Instrument und verstärkt einzusetzen.
Der Bedarf des Sports in der freien Landschaft ist durch Sportentwicklungspläne der Sportfachverbände darzustellen. Sie ermöglichen auch einen frühzeitigen Interessenausgleich mit dem Natur- und Landschaftsschutz.
Die Artikulation sportlicher Interessen macht frühzeitige Informationen auf allen Ebenen erforderlich. Deshalb fordert der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen die Vertretung des Sports in den Landschaftsbeiräten.
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Was können Sportvereine tun?2.4. So verhält sich der Sport
Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen wird weiterhin sein umweltpolitisches Mandat aktiv wahrnehmen, indem er sich in der öffentlichen Diskussion dafür einsetzt, daß Menschen ihre Sport-, Bewegungs- und Erlebnisräume weiterhin ohne gesundheit-liche Beeinträchtigungen nutzen und genießen können (Vergleiche: Resolution "Sporttreiben bei Ozonbelastung"). Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen intensiviert die Sensibilisierungs- und šberzeugungsarbeit auf allen Ebenen. Er setzt sich dafür ein, daß Möglichkeiten der Sportausübung in Natur und Landschaft erhalten bleiben bzw. ge-schaffen werden, wo die sportliche Betätigung mit dem Schutz von Natur und Landschaft vereinbart werden kann.
Einschränkungen müssen von den sporttreibenden Menschen dort hingenommen werden, wo durch die sportliche Nutzung die natürlichen Lebensgrundlagen beeinträchtigt werden. Der organisierte Sport ist bestrebt, durch Selbstbeschränkungskonzepte, Erarbeitung und Beachtung von Verhaltensregeln (z.B. goldene Regeln für den Wassersport, DSV/FIS Umweltregeln), entsprechende Aus- und Fortbildung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter eine umweltverträgliche Sportausübung in Natur und Landschaft zu gewährleisten. Ökologisch verantwortliche Sportkonzepte werden weiterentwickelt.
In der Praxis zeigt sich jedoch sehr deutlich, daß die Sportorganisationen kaum Möglichkeiten haben, auf nichtorganisierte Sportlerinnen und Sportler oder auf Sporttreibende, die u.a. kommerzielle Sportangebote wahrnehmen im Sinne von Beschränkungen einzuwirken.
Dessen ungeachtet stellt sich der Landes-SportBund Nordrhein-Westfalen ausdrücklich der Verantwortung, auch auf die nicht bei ihm organisierten sporttreibenden Menschen zum Schutz von Natur und Landschaft Einfluß zu nehmen.Umweltbeauftragte in den Sportorganisationen vertreten die Belange des Sports und des Umweltschutzes. Sie sind die Gesprächspartner bei der Suche nach einvernehmlichen Lösungen im Konflikt mit den Interessen des Naturschutzes.
3. Sport in bebauten Gebieten
3.1. Die aktuelle Situation
In der heutigen gesellschaftlichen Situation besteht ein wachsender Bedarf nach sportlicher Betätigung. Vor allem in den bebauten Gebieten steht immer weniger Raum für Bewegung, Sport und Spiel zur Verfügung. Die dichte Bebauung, der Autoverkehr, Verbote von Sport und Spiel, Lärm und Abgase engen die Bewegungsmöglichkeiten stark ein. Neben den nach wie vor erforderlichen "traditionellen" Sportanlagen benötigen vor allem Kinder, Jugendliche und ältere Menschen Sportgelegenheiten im Wohnumfeld.
Die räumliche Nähe von Sportanlagen bzw. Sportgelegenheiten und Wohnbebauung kann zu Konflikten zwischen Sporttreibenden und Anwohnern aufgrund von Geräuschimmissionen führen. Denn die wachsende Belastung durch weitere Emissionsquellen im Wohnumfeld, vor allem die Zunahme von Verkehrslärm kann dazu führen, daß die Toleranzschwelle der Bewohner sinkt und die Bereitschaft abnimmt, diese Belastungen zu akzeptieren.
3.2. Das Ziel
Ziel ist es, die Städte durch Einrichtungen für Bewegung, Sport und Spiel aufzuwerten (die sportgerechte als menschengerechte Stadt). Ein verständnisvolles Miteinander soll durch einen dauerhaften Interessenausgleich zwischen Betreibern und Nutzern von Sportanlagen einerseits und den benachbarten Anwohnern andererseits sowohl bei bestehenden als auch bei geplanten Sportanlagen erreicht werden.
3.3. Unsere Erwartungen und Forderungen
In der Landes- und Regionalplanung ist (vgl. Landesentwicklungsplan, Kapitel "Wohnbaulandversorgung und Verbesserung der Wohnstandorte") die Berücksichtigung von Sportanlagen und Sportgelegenheiten als Bestandteile sozialer Infrastruktur bei der Ausweisung von Wohnquartieren (je nach Baugebietstyp) zu gewährleisten.
Durch kommunale Bauleitplanung dürfen bestehende Sportanlagen z.B. wegen heranrückender Wohnbebauung nicht in ihrer Nutzung gefährdet werden. Um Konflikte von vornherein nicht entstehen zu lassen, sind ausreichende Abstände zwischen bestehenden Sportanlagen und neuer Wohnbebauung bzw. zwischen bestehender Wohnbebauung und neuen Sportanlagen vorzusehen.
Die Beteiligung des Sports an der kommunalen Bauleitplanung ist rechtlich abzusichern und auszuweiten, indem die Sportorganisationen ähnlich wie bei der Landschaftsplanung behandelt werden wie Träger öffentlicher Belange.Allen Planungskonzepten sollen folgende Vorgaben zugrunde liegen: - enge Einbindung von Sportanlagen sowie von Sport- Spiel- und Bewegungsangeboten in den Wohn- und Lebensalltag der Menschen - fußläufige gute Erreichbarkeit der Spiel- und Bewegungsräume/-angebote für alle oder aber - gute Erreichbarkeit durch den öffentlichen Nahverkehr - Umbau öffentlicher Plätze zu Spiel- und Bewegungsräumen, da wo sinnvoll.
In den Kommunen sind Sportstättenentwicklungspläne zu erstellen. Sie sollen den aktuellen und den zukünftigen Bedarf des Sports an Sportanlagen und Sportgelegenheiten, den sich daraus ergebenden Flächenbedarf und Entwicklungsperspektiven räumlicher wie inhaltlicher Art darstellen.
3.4. So verhält sich der Sport
Auch in bebauten Gebieten wird der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen sein umweltpolitisches Mandat wahrnehmen und sich dafür einsetzen, daß Sport in einem lebenswerten Wohnumfeld und in einer sportgerechten Stadt, also in einer menschengerechten Stadt, ausgeübt werden kann.
Umweltbeauftragte, insbesondere in den Sportvereinen, achten bei der kommunalen Bauleitplanung bereits im Vorfeld darauf, daß bestehende Sportanlagen nicht durch heranrückende Wohnbebauung gefährdet werden und daß bei neuen Sportanlagen durch ausreichende Abstände zur Wohnbebauung Konflikte von vornherein vermieden werden. Sind Konflikte bereits vorhanden, dann achten sie darauf, daß die nachvollziehbaren, klaren und verläßlichen rechtlichen Maßstäbe der Sportanlagenlärmschutzverordnung angewendet und vorhandene Spielräume ausgeschöpft werden.
4. Das Sportgerät
4.1. Die aktuelle Situation
Die Herstellung und Entsorgung von Sportartikeln fand in der Diskussion unter dem Aspekt der Umweltbelastungen lange Zeit relativ wenig Beachtung. Dieses hat sich geändert. Der erhöhte Stellenwert der Umweltthematik im Rahmen der Internationalen Fachmesse für Sportartikel und Sportmode, aber auch das ökologische Umdenken und Handeln vieler Produzenten läßt dieses erkennen. Es ist erkennbar, daß neue Sportgeräte (z.B. Inline Skater, Snowboards) auch neue Sportanreize bieten und damit neue ökologische Probleme/Belastungen nach sich ziehen.
4.2. Das Ziel
Die bisher getroffenen Maßnahmen für verbesserte Umweltqualität in Produktion, Vermarktung und Recycling oder Entsorgung sind zu verstärken und auszubauen.
4.3. Unsere Erwartungen und Forderungen
Die Sportartikelhersteller sind auch im Eigeninteresse zu verpflichten, Öko-Bilanzen zu erstellen. Die Vergabe eines Prüf- bzw. Umweltsiegels (wie TÜV) bzw. die Einführung eines einheitlichen EU-Siegels sollte angestrebt werden.
Die Umweltverträglichkeit als wichtiges und unverzichtbares Qualitätsmerkmal muß für den Verbraucher erkennbar herausgestellt werden
4.4. So verhält sich der Sport
.Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen wird sich für den Kauf umweltverträglicher Produkte und deren verantwortlichen Gebrauch stark machen.
5. Das Ehrenamt
5.1. Die aktuelle Situation
Gerade in der Umweltarbeit im Sport ist das Ehrenamt unverzichtbar, wird aber auch hier durch aktuelle Entwicklungen in der Arbeits- und Freizeitwelt zunehmend bedroht.
5.2. Das Ziel
Ziel ist es, diesen ehrenamtlichen Einsatz durch eine entsprechende gesamtgesellschaftliche Anerkennung und Förderung zu würdigen.
5.3. Unsere Erwartungen und Forderungen
Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen fordert alle gesellschaftlichen und politischen Kräfte auf, optimale Rahmenbedingungen auf allen Ebenen zu schaffen. Dazu gehören die Berücksichtigung ehrenamtlicher Tätigkeiten bei der Entscheidung über Berufskarrieren in Wirtschaft, Industrie und öffentlicher Verwaltung, die Förderung ehrenamtlichen Engagements durch öffentliche Auszeichnung und Anerkennung sowie die Förderung sozialen Engagements in der Schule, ebenso eine regelmäßige und exponierte Berichterstattung und Information in den Medien über das Ehrenamt.
5.4. So verhält sich der Sport
Der LandesSportBund Nordrhein-Westfalen bemüht sich auch weiterhin um die Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Umweltarbeit im Sport.
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