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Beschlüsse und Erfahrungen der Jugendförderung

Über 90% der Anträge der aktiven Jugendabteilungen bereiten keine Probleme. Vor allem die Stadtteilvereine (4 in Hiltrup, Roxel, Aaseestadt) glänzen mit Jugendleistungssport, Jugendbreitensport und pädagogisch-sozialem Programm!

Ein Verein, der nur Jugendleistungssport, oft auch nur zur Auffüllung der Seniorenteams oder nur vereinzelt eigene Kinder zur Spitze führt, kann keinen Anspruch erheben, gute Jugendarbeit zu leisten, denn hierzu zählen auch Jugendbreitensport und außersportliche Jugendarbeit mit pädagogischer und sozialer Verantwortung. Elitärer Sport bei 10% Jugendquote reicht nicht, ein Schützenverein kann schon mit Grundschülern Selbstverteidigung üben, Fairneß und Toleranz bei Spielfesten lehren u.v.a. mehr.

Die Sportschützen Hiltrup steigerten ihre Jugendquote von 8% auf 31%!

Die Sportjugend Münster darf nicht doppelt fördern:

1. Zuschüsse durch SSB Verfügungsfonds, Sportamt oder Jugendamt sind vorrangig zu nutzen und in aller Regel höher!

2. Keine Sportjugendzuschüsse zur Unterhaltung bzw. "Miete" vereinseigener Anlagen (Schwimmbad o.ä.).

3. Keine Jugendzuschüsse bei ÜL-Kosten bzw. deren verdeckten Umfinanzierungsversuchen (Maximal 25% der Gesamtkosten sind als Betreuerkosten bezuschußbar).

4. Mindestvoraussetzungen:
a) 20% Jugendquote – im Durchschnitt 40% bei den aktiven Jugendvereinen, in Hiltrup fast 50%
b) eigenes Jugendkonto
c) von den Jugendlichen im Verein verabschiedete Jugendordnung
d) von den Jugendlichen selbst gewählter Jugendausschuß – Jugendwart...

5. Mehrtägige Freizeiten außerhalb von Münster über das Jugendamt fördern lassen, sonst über Anträge zum Landesjugendplan! (Siehe Formularsätze)

6. Die Einhaltung der Abgabetermine hilft den Jugendabteilungen durch rechtzeitige Gewährung von Zuschüssen und rechtzeitige Auszahlung jeweils vor den Schulferien!

7. Die Rückzahlung von über 1.000 EUR durch Vereine bei vereinzeltem Ausfall von Jugendmaßnahmen beweist die Wirksamkeit unseres Kontrollmechanismus und die Korrektheit der beteiligten Vereine.

8. Nur eine Jugendmaßnahme pro Veranstaltungsvoranmeldung.

9. Vierteljahrestermine einhalten!

10. Die Sportjugend des MS-Vereins muß Veranstalter der Jugendmaßnahme sein.

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