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Informationen & Anträge

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportkameraden !

Zusammen mit der Dezemberausgabe des "SSB-Info" erhalten Sie die Anträge und Informationen zu den verschiedenen Förderbereichen des SSB.

Zunächst liegt Ihnen der Antrag für die SSB-Grundförderung vor. Sollten Sie keine Grundförderung beantragen, schicken Sie uns bitte bis zum 28.2. den ebenfalls beiliegenden Bestandserhebungsbogen ausgefüllt zurück.

Keine Förderung erhalten Vereine ohne Jugendarbeit; dies ist der Fall, wenn nicht mindestens 20% der Gesamtmitglieder Jugendliche (bis einschließlich 18 Jahre) sind.

Für die Verteilung dieser Mittel gelten folgende Förderkriterien mit Punktsystem:

- Anzahl der erwachsenen Mitglieder je 1 Punkt
- Anzahl der jugendlichen Mitglieder 3 Punkte
- das Sportangebot für jede Sparte 100 Punkte
- die vereinseigene Sportanlage je Anlage 400 Punkte
- die angemietete Sportanlage je Anlage 200 Punkte
- die Übernahme einer kommunalen Sportanlage je Anlage 100 Punkte

Eine Auszahlung von Zuschüssen an Vereine, die nach dem o.a. Punktesystem 200 Punkte nicht erreichen, erfolgt nicht.

Für die Beantragung von Mitteln aus dem Verfügungsfonds stehen Formblätter zur Verfügung, die wir Ihnen, nach Verabschiedung der endgültigen Förderinhalte durch die Mitgliederversammlung eines jeden Jahres, zuschicken werden. (Abgabetermin 1.06. für Anträge, die das erste Halbjahr betreffen und 1.10 eines jeden Jahres für Anträge, die in das 2. Halbjahr fallen.)

Die Unterlagen zur Leistungssportförderung stehen als Download zur Verfügung bzw. können bei unserer Geschäftsstelle  bestellt werden. Für die Bereiche "Integration durch Sport", "Sport der Älteren" und "Kinder mit mangelnder Bewegungserfahrung" stehen möglicherweise weitere Fördermittel zur Verfügung. Sollten Sie Interesse haben, rufen Sie uns an.Darüber hinaus erhalten Sie aus dem Bereich der Jugendförderung Informationen zum Landesjugendplan sowie den Förderprogrammen der Sportjugend im SSB.

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